Testen - F(12) und BBS(8)
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(F): Was sollte die Lehrkraft bei der Planung von Schulfahrten beachten?
Die Kosten sollen für die Beteiligten zumutbar sein.
Schülerinnen und Schüler sollen nicht aus wirtschaftlichen Gründen an der Teilnahme an einem Schulausflug gehindert sein.
Die Leiterin oder der Leiter sollte ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses von Kranken- und Haftpflichtversicherungen hinweisen.
Die Leiterin oder der Leiter sollte ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses von Reiserücktrittskostenversicherungen, Gepäckversicherungen und Rechtsschutzversicherungen hinweisen.
U. a. sollten die Wahl des Reiseziels, Reisezeit und Dauer der Reise mit den Eltern erörtert werden.