Testen - F(12) und GemS(8)
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(F): Was gilt gemäß §17 SchulG für Weisungen und Beaufsichtigung?
Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen,es sei denn, schulische Gründe erfordern dies.
Das Mitführen von Waffen in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ist untersagt.
Waffen dürfen in der Schule nur zur Selbstverteidung benutzt werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen ihr Gesicht verhüllen, sofern es religiös begründet ist.
Schülerinnen und Schüler haben in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen die Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Lehrkräfte, von denen sie unterrichtet werden, zu befolgen.