Vollständige Listen und Lösungen - Gym
4 SAVOGym

geändert 20.09.2021

Wie lauten die richtigen Bestimmungen der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym) für das Aufsteigen in die Klassenstufe 7? Lösung
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss. Die Wiederholung der 6. Jahrgangsstufe ist jedoch auf Antrag der Eltern durch Entscheidung der Klassenkonferenz ohne weiteres möglich.
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 7 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende. X
Versetzt werden alle Schüler und Schülerinnen, deren Leistungen im Zeugnis insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend und in keinem Fach mit ungenügend benotet wurden; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. X
Die Versetzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers im Fach Deutsch ungenügend sind.
Die Versetzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in mindestens zwei Fächern aus der Gruppe A mangelhaft oder ungenügend sind. In diesen Fällen ist ein Ausgleich durch Leistungen in anderen Fächern nicht möglich.
5 SAVOGym

geändert 20.09.2021

Wie lauten die Vorschriften der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym) für das Aufsteigen in die Klassenstufe 7 bis 9? Lösung
Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufen 8 und 9 erfolgt ohne Versetzungsbeschluss, sofern nicht die Klassenkonferenz den Aufstieg mit einem Vorbehalt verbindet. X
Die Versetzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in demselben Fach zu zwei aufeinanderfolgenden Versetzungsterminen ungenügend sind.
Schüler und Schülerinnen, die trotz individueller Fördermaßnahmen gemäß § 6 Absatz 2 SAVOGym nicht in die 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums versetzt wird, ist in die 7. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschule schrägversetzt. X
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, bilden die Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Mittelstufe.
Sofern die Leistungen in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind, kann die Klassenkonferenz die Versetzung von der 6. in die 7. Jahrgangsstufe beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schüler und Schülerinnen im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann. X
6 Erlass Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I

geändert 09.11.2023

Welche Aussagen entsprechen den Bestimmungen des Erlasses über "Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I" vom 17.09.2023? Lösung
Die Anzahl der pro Schuljahr und Fach erforderlichen Leistungsnachweise und die Mindestzahl der darin enthaltenen Klassenarbeiten ergeben sich aus der Anlage des Erlasses. X
Im Anwendungsbereich dieses Erlasses ist der Beurteilungsbereich "Unterrichtsbeiträge" mit dem der "Leistungsnachweise" gleichzusetzen.
Zusätzlich zu der in den Lehrplänen vorgesehenen Anzahl von Klassenarbeiten pro Schuljahr und Fach wird die Anzahl der Leistungsnachweise festgelegt.
Im Rahmen der jeweiligen Fachanforderungen bzw. noch gültigen Lehrpläne und nach Maßgabe der unter Ziffer 2 und der Anlage aufgeführten Regelungen legt die Fachkonferenz fest, ob bzw. wie viele und welche Unterrichtsbeiträge neben Klassenarbeiten als gleichwertige Leistungsnachweise herangezogen werden. X
Die Lehrkraft entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Erlasses über die Anzahl der Klassenarbeiten unter den insgesamt erforderlichen Leistungsnachweisen.
7 SchulG § 44

geändert 20.09.2021

Wie lauten die Kernaussagen zur Zielsetzung sowie zur Schul- und Unterrichtsorganisation des Gymnasiums im schleswig-holsteinischen Schulgesetz? Lösung
Das Gymnasium vermittelt nach Begabung und Leistung geeigneten Schülerinnen und Schüler im Anschluss an die Grundschule eine allgemeine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums und einer vergleichbaren Berufsausbildung entspricht. X
Gymnasien sollen in der Regel vier Züge haben.
Gymnasien sollen eine Oberstufe haben. X
Das Gymnasium vermittelt Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen eine anspruchsvolle Allgemeinbildung, die den Anforderungen für höhere Bildungsgänge und einer Berufsausbildung mit gesteigerten Anforderungen genügt.
Das Gymnasium vergibt in Verbindung mit einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss oder den Ersten allgemeinbildenden Abschluss für Schüler und Schülerinnen, die nach Jahrgangsstufe zehn die Schule verlassen.
8 SAVOGym, OAPVO

geändert 20.09.2021

Wie lauten die Bedingungen für das Überspringen einer Klassenstufe oder eines Schulhalbjahres in der Sekundarstufe I oder der Einführungszeit der Oberstufe nach SAVOGym bzw. OAPVO? Lösung
Auf Antrag der Eltern können besonders leistungsfähige Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I durch Entscheidung der Klassenkonferenz eine Klassenstufe überspringen, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als gut sind.
Die Eltern können zum Schuljahresende jeder Jahrgangsstufe den Antrag stellen, dass der Schüler/die Schülerin eine Jahrgangsstufe überspringt oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles eine Jahrgangsstufe wiederholt. Über den Antrag ent­scheidet die Klassenkonferenz. X
Besonders leistungsfähige Schüler und Schülerinnen, die in der Einführungsphase der Oberstufe im Rahmen eines mindestens halbjährigen, höchstens einjährigen Schulbesuchs im Ausland beurlaubt wurden, können nach Rückkehr einen Antrag auf Überspringen eines Schulhalbjahres der Einführungszeit oder der gesamten Einführungszeit stellen. Über den Antrag entscheidet der/die Schulleiter*in. X
Zu jedem Zeugnistermin prüft die Klassenkonferenz, ob einer Schülerin oder einem Schüler das Überspringen einer Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I empfohlen werden kann. Über die Annahme der Empfehlung entscheiden die Eltern. X
Besonders leistungsfähige Schüler und Schülerinnen im zwölfjährigen gymnasialen Bildungsgang können auf Antrag eine Jahrgangsstufe in der Sekundarstufe I überspringen, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache mindestens 2,0 ist und in den anderen Fächern mindestens mit Befriedigend abgeschlossen wurde. Über den Antrag entscheidet der/die Schulleiter*in.
9 SAVOGym

geändert 20.09.2021

Wie lauten die Bestimmungen für das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 in der Schulartverordnung Gymnasien? Lösung
Im achtjährigen Bildungsgang werden alle Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 10 versetzt, deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde und innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache ein Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erzielt wurde. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass der/die Schüler*in der Oberstufe erfolgreich mitarbeiten kann. X
Für Schüler und Schülerinnen, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, gilt für das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10: Wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind, beschließt die Klassenkonferenz die Versetzung ohne Maßgabe eines zusätzlichen Lernerfolgsnachweises, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
Für Schüler und Schülerinnen, die den neunjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, gilt: Die Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 ist einmal möglich. X
Für Schüler und Schülerinnen, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, gilt: Die Schülerin oder der Schüler, die oder der die Wiederholung der Jahrgangsstufe 9 ohne Erfolg absolviert hat, ist in die nachfolgende Jahrgangsstufe einer Gemeinschaftsschule schrägversetzt.
Für Schüler und Schülerinnen, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, gilt: Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende. Versetzt werden alle Schüler*innen, deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. X
24 Erlass Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I

geändert 09.11.2023

Welche Aussagen entsprechen den Bestimmungen des Erlasses über "Anzahl und Art der Leistungsnachweise in der Primar- und Sekundarstufe I " vom 17.09.2023? Lösung
Die Schulkonferenz beschließt grundsätzlich über die Anzahl der Unterrichtsbeiträge, die als Leistungsnachweise pro Jahrgangsstufe herangezogen werden können
Die Fachkonferenz legt fest, welche Kriterien der Fachanforderungen bzw. noch gültigen Lehrpläne zur Beurteilung dieser Leistungsnachweise maßgebend sind. X
Die Lehrkraft legt nach Maßgabe der Fachkonferenzbeschlüsse fest, welche Unterrichtsbeiträge als Leistungsnachweise neben den Klassenarbeiten von den Schülerinnen und Schülern erbracht werden müssen.
Die Fachkonferenz entscheidet unter Beachtung der Vorgaben des Erlasses über die Anzahl der Klassenarbeiten unter den insgesamt erforderlichen Leistungsnachweisen. X
Die Lehrkraft hat die für die jeweilige Schulart und Jahrgangsstufe in der Erlassanlage ersichtliche Mindestzahl der Klassenarbeiten zu beachten. X
25 SAVOGym

geändert 15.01.2020

Wie lauten die Bestimmungen für das Aufsteigen in den Klassenstufen 7 bis 10 in der Schulartverordnung Gymnasien (SAVOGym)? Lösung
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, kann die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern beschließen, dass eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Leistungen in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind, in den Klassenstufen 7 bis 9 in die nächstfolgende Klassenstufe aufsteigt. Dazu hat die Schülerin oder der Schüler zu Beginn des nachfolgenden Schuljahres in einem Fach, in dem keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden, einen Nachweis über mindestens ausreichende Leistungen durch Nachprüfung zu erbringen.
Die Versetzung ist nur mit Ausgleich möglich, wenn die Leistungen in mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind.
In den Jahrgangsstufen 8 und 9 kann die Klassenkonferenz am Ende eines Schuljahres die Empfehlung aussprechen, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass er oder sie in der folgenden Jahrgangs­stufe nicht erfolgreich mitarbeiten kann. Die Eltern ent­scheiden, ob der Empfehlung gefolgt werden soll. X
Die Versetzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers in mindestens zwei Fächern mangelhaft sind.
Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang durchlaufen, gilt: Das Aufsteigen in die Jahrgangsstufe 10 erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Schuljahresende. Versetzt werden alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach mit ungenügend benotet wurde. Zudem gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. X
30 GemVO §3

geändert 11.09.2014

Wie ist eine Gemeinschaftsschule aufgebaut? Lösung
Die Gemeinschaftsschule umfasst die vier Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I.
Die Gemeinschaftsschule umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. X
Sie kann eine Oberstufe führen. X
Sie kann mit einer Grundschule organisatorisch verbunden sein. X
Sie kann ein Regionales Berufsbildungszentrum führen.
31 GemVO § 3

geändert 11.09.2014

Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur Organisation von Gemeinschaftsschulen an! Lösung
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch Unterricht in binnendifferenzierender Form entsprochen werden. X
Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler abschlussbezogen leistungsdifferenziert statt.
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch Formen interkulturellen Lernens entsprochen.
Der Unterricht findet grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler in A-, B- und C-Kursen statt.
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler soll in den Jahrgangsstufen 5 und 6 durch Unterricht in nach Leistungsfähigkeit und Neigung der Schülerinnen und Schüler differenzierten Lerngruppen in einzelnen Fächern entsprochen werden.