Vollständige Listen und Lösungen - GemS
2 GemVO §6

geändert 23.08.2019

Eine Schülerin oder ein Schüler ist in die Jahrgangsstufe 10 versetzt, wenn … Lösung
… die Leistungen in nicht mehr als zwei Fächern schlechter als ausreichend sind.
… die Klassenkonferenz – trotz nicht erreichter Mindestleistungen – zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 10 erfolgreich mitarbeiten kann. X
… die Klassenkonferenz die Versetzung auf Probe beschließt und zugleich die Dauer der Probe festlegt.
… die Leistungen mindestens auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind und kein Fach ungenügend; darüber hinaus gilt innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, dass ein mit mangelhaft benotetes Fach auszugleichen ist, um einen Notenschnitt von mindestens 4,0 zu gewährleisten. X
… die Nachprüfung am Ende der Sommerferien die Leistungen des Vorjahres in allen Fächern bestätigt.
3 GemVO §11

Beurteilen Sie folgende Aussagen zum Prüfungsausschuss der Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses! Lösung
Der Prüfungsausschuss besteht aus allen Lehrerinnen und Lehrer der Schule.
Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter oder deren Vertretung, sofern nicht eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde den Vorsitz übernimmt. X
Die Vorsitzenden der Elternbeiräte der Abschlussklassen werden zur Teilnahme an den Sitzungen eingeladen. X
Bei Abstimmungen kann sich ein Mitglied des Prüfungsausschusses der Stimme enthalten.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. X
4 GemVO §13

Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus verschiedenen Teilen. Prüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Die schriftliche Prüfung erfolgt ausschließlich in den Fächern Deutsch und Mathematik.
In der ersten Fremdsprache besteht die schriftliche Prüfung aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz. X
Der Wunsch, eine Arbeit in einer anderen Sprache als Englisch zu schreiben, ist dem für Bildung zuständigen Ministerium spätestens innerhalb der ersten Unterrichtswoche des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 mitzuteilen.
Die Arbeitszeit für die schriftlichen Arbeiten beträgt ungeachtet der Vorbereitungszeit jeweils 2 Zeitstunden und 15 Minuten. X
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten werden nur von der Prüferin oder dem Prüfer beurteilt.
5 GemVO §15

geändert 13.10.2014

Die mündliche Prüfung ist Bestandteil der Abschlussprüfung. Prüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Die Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Vornoten und der schriftlichen Arbeiten den Abschluss erreichen können, werden zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Der Prüfungsausschuss kann die Schülerin oder den Schüler zur Teilnahme an mündlichen Prüfungen in bis zu zwei Fächern verpflichten, sofern begründeter Anlass zu der Annahme besteht, die Schülerin oder der Schüler könne dadurch die Endnote verbessern. X
Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussprüfung ist eine Befreiung von der mündlichen Prüfung möglich.
Die Schülerin oder der Schüler nimmt an bis zu drei mündlichen Prüfungen teil, davon an einer Prüfung nach eigener Wahl.
Die vorgesehenen Prüfungsfächer sind den Schülerinnen und Schülern drei bis fünf Unterrichtstage vor Beginn der mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. X
6 GemVO §18

Prüfen Sie folgende Aussagen zur Abschlussprüfung auf ihre Richtigkeit! Lösung
Behindert eine Schülerin oder ein Schüler durch ihr oder sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, kann sie oder er durch den Prüfungsausschuss von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. X
Die durch einen Ausschluss entfallenden Prüfungsteile werden mit der Note „ungenügend“ bewertet. X
Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler unmittelbar vor der Prüfung, hat sie oder er unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. X
Gibt eine Schülerin oder ein Schüler die Aufgabe der schriftlichen Prüfung unbearbeitet zurück, wird dieser Teil nicht bewertet.
Bei Ausschluss minderjähriger Schülerinnen oder Schüler von der Prüfung ist die zuständige Schulaufsicht unverzüglich zu benachrichtigen.
7 SchulG § 62 ff

geändert 19.06.2014

Zu verschiedenen Konferenzen werden Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler eingeladen. Prüfen Sie folgende Aussagen auf Richtigkeit! Lösung
Mitglieder der Schülervertretung nehmen mit beratender Stimme an Schulkonferenzen teil.
Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler nehmen ab Klassenstufe 7 mit beratender Stimme an Fachkonferenzen teil. X
Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher nehmen ab Klassenstufe 7 mit vollem Stimmrecht an Klassenkonferenzen teil, sofern diese nicht als Zeugnis- oder Versetzungskonferenz tätig ist. X
Die Klassensprecherin oder Klassensprecher nehmen ab Klassenstufe 8 mit vollem Stimmrecht an allen Sitzungen teil, auch wenn es sich um Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen handelt.
Zu den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz gehören kraft Amtes, sofern vorhanden, die Schülersprecherin oder der Schülersprecher. X
11 ZVO §7

geändert 13.10.2014

Sie sind Klassenleiterin oder Klassenleiter einer 7. Klasse. Folgende Angaben müssen in das Halbjahreszeugnis aufgenommen werden: Lösung
Beschlüsse über einen gewährten Notenschutz bei besonderen und andauernden Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben X
Die erfolgreiche Teilnahme und Platzierung bei Wettbewerben im örtlichen Verein und auf Landesebene.
Unter dem Titel Unterrichtsbesuch sind die versäumten Tage und der Vermerk des Aufsteigens/der Nichtversetzung/ Schrägversetzung /Wiederholung aufzunehmen.
Erläuterungen zu Leistungen, die wegen zu geringer Deutschkenntnisse nicht bewertet werden können. X
Die Teilnahme an einer oder mehreren Arbeitsgemeinschaften. X
12 ZVO §§3,7

Überprüfen Sie folgende Aussagen zur Erteilung von Notenzeugnissen! Lösung
Die Noten werden von der Lehrkraft erteilt, die die Schülerin oder den Schüler zuletzt unterrichtet hat. X
In der Orientierungsstufe sind die Noten in den Fächern zu erläutern.
Unterbleibt in Halbjahreszeugnissen der Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, ist die Schülerin oder der Schüler unabhängig von ihren oder seinen Leistungen zu versetzen.
Die Noten für die Fächer, die nur während des ersten Schulhalbjahres erteilt worden sind, werden in das Zeugnis am Schuljahresende übernommen. X
Auf außerhalb der Schule erworbene Zertifikate oder andere Leistungsnachweise können auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers hingewiesen werden. X
13 GemVO §§9+10

geändert 13.10.2014

In der Abschlussprüfung soll die Schülerin oder der Schüler nachweisen, dass sie oder er das Ziel des Bildungsganges erreicht hat. Prüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Der Termin der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden durch die Schulleiterin oder den Schulleiter festgelegt.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden durch die zuständige Aufsichtsbehörde des Kreises bekannt gegeben.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen werden im Nachrichtenblatt veröffentlicht. X
Die Termine der schriftlichen Prüfungen und der Zeitraum für die mündlichen Prüfungen sind immer in den letzten sechs Wochen des Schuljahres.
Die Termine für die mündlichen Prüfungen bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. X
14 SchulDSVO

geändert 29.09.2018

Sie sind Klassenlehrerin einer 8. Klasse und lassen sich von den Schülerinnen und Schülern die E-Mail-Adressen der Eltern geben, um leichter mit ihnen kommunizieren zu können. Prüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Dies ist zulässig, weil es heutzutage üblich ist, per E-Mail zu kommunizieren, da dies einer der sichersten Wege der Informationsübermittlung ist.
Dies ist selbst dann nicht zulässig, wenn von Ihnen ein 128-Bit-Verschlüsselungsprogramm oder höher verwendet wird. X
Da Sie die Adressen nur für dienstliche Zwecke verwenden und Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist dies zulässig.
Auch wenn Sie die Adressen nur dienstlich verwenden, ist dies nicht zulässig. X
Dies ist zulässig, da die Adressen ohnehin bei den entsprechenden Providern hinterlegt sind.