| 1 |
DO § 2
geändert 10.08.2022 |
Wer ist gemäß Lehrerdienstordnung Vorgesetzte oder Vorgesetzter einer Lehrkraft? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Schulleiterin oder Schulleiter | X | ||
| zuständige Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte | X | ||
| Staatssekretärin oder Staatssekretär | X | ||
| Ministerin oder Minister für Bildung und Wissenschaft | X | ||
| Ministerpräsident(in) |
| 2 |
DO § 2, LBG § 67
geändert 28.11.2013 |
Wer kann Ihnen dienstliche Weisungen erteilen? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Leiterin oder Leiter der Fachkonferenz | |||
| Schulleiterin oder Schulleiter | X | ||
| Vertreterin oder Vertreter des Schulträgers | |||
| Hauptpersonalrat | |||
| Ministerin oder Minister für Bildung und Wissenschaft | X |
| 3 |
DO § 3
|
Welche Aufgaben hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Sie oder er leitet die Schulkonferenz. | |||
| Sie oder er leitet die gesamte pädagogische Arbeit der Schule. | X | ||
| Sie oder er hat vor allem durch das Beispiel ihrer oder seiner eigenen Arbeit zu wirken. | X | ||
| Sie oder er hat vor allem durch das Beispiel ihrer oder seiner persönlichen Autorität zu wirken. | |||
| Sie oder er hat vor allem durch das Beispiel ihrer oder seiner pädagogischen Fähigkeiten zu wirken. |
| 4 |
DO § 3
|
Welche Aufgaben hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Sie oder er trägt die Verantwortung für die gesamte Arbeit und die Verwaltung der Schule. | X | ||
| Sie oder er oder eine Vertreterin oder ein Vertreter muss während der ganzen Unterrichtszeit in der Schule anwesend sein. | X | ||
| Sie oder er erteilt Dienstbefreiung für die Teilnahme an politischen Demonstrationsveranstaltungen. | |||
| Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, die freie pädagogische Initiative der Lehrkräfte zu entwickeln. | X | ||
| Sie oder er übernimmt oder veranlasst die pädagogische Beratung der jüngeren Lehrkräfte. | X |
| 5 |
DO § 3
|
Welche Aufgaben hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, die Freiarbeit der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. | |||
| Sie oder er fördert alle Maßnahmen, welche geeignet sind, allen Lehrkräften einen Einblick in die Gesamtarbeit der Schule zu vermitteln. | X | ||
| Sie oder er kontrolliert die Arbeit der jüngeren Lehrkräfte durch regelmäßige Unterrichtsbesuche. | |||
| Sie oder er hat sich über den Stand der Arbeit in den einzelnen Klassen auf dem Laufenden zu halten. | X | ||
| Sie oder er regelt die Vertretung für fehlende Lehrkräfte unter Beachtung der entsprechenden Durchführungserlasse. | X |
| 6 |
DO § 3
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Welche Rechte und Pflichten hat die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 3 DO? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Sie oder er übt das der Schulverwaltung zustehende Hausrecht auf dem Schulgrundstück aus. | X | ||
| Sie oder er übt das der Schulverwaltung zustehende Hausrecht ausschließlich in den Schulgebäuden aus. | |||
| Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse dem Personalrat unverzüglich zu berichten. | |||
| Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse der Schulkonferenz unverzüglich zu berichten. | |||
| Sie oder er ist verpflichtet, über alle wichtigen Vorkommnisse der Schulaufsichtsbehörde unverzüglich zu berichten. | X |
| 7 |
DO § 4
|
Allgemeine Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer nach Dienstordnung. Was trifft zu? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Die persönliche Verantwortung einer jeden Lehrkraft für die Durchführung ihrer Aufgaben wird durch die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters weder aufgehoben noch gemindert. | X | ||
| Die persönliche Verantwortung einer jeden Lehrkraft für die Durchführung ihrer Aufgaben wird durch die Gesamtverantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters aufgehoben oder zumindest gemindert. | |||
| Die Lehrkräfte sind bei aller Freiheit der Methode dafür verantwortlich, dass die für die einzelnen Klassen festgesetzten Lehrziele erreicht werden. | X | ||
| Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ist bei aller Freiheit der Methode dafür verantwortlich, dass die für die einzelnen Klassen festgesetzten Lehrziele erreicht werden. | |||
| Die Fachkonferenz ist bei aller Freiheit der Methode dafür verantwortlich, dass die für die einzelnen Klassen festgesetzten Fachziele erreicht werden. |
| 8 |
DO § 4
|
Allgemeine Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer nach Lehrerdienstordnung. Was trifft zu? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Die Lehrkräfte stehen während des gesamten Vormittags zur Verfügung der Schule. | |||
| Die Lehrkräfte stehen während der ganzen Schul- und Aufsichtszeit zur Verfügung der Schule. | X | ||
| Die Lehrkräfte stehen nur im Rahmen ihrer Pflichtstundenvereinbarung zur Verfügung der Schule. | |||
| Die Lehrkräfte können über die Pflichtstunden hinaus nicht zu Vertretungen herangezogen werden. | |||
| Die Lehrkräfte können über die Pflichtstunden hinaus zu Vertretungen oder für andere Aufgaben herangezogen werden. | X |
| 9 |
DO § 4
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Allgemeine Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer nach Lehrerdienstordnung. Was trifft zu? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Keine Lehrkraft hat ein Recht darauf, dass ihr der Unterricht in bestimmten Klassen übertragen wird. | X | ||
| Keine Lehrkraft hat ein Recht darauf, dass ihr der Unterricht in bestimmten Fächern übertragen wird. | X | ||
| Keine Lehrkraft hat ein Recht darauf, dass ihr die Führung einer Klasse übertragen wird. | X | ||
| Jede Lehrkraft kann auch ohne ihre Einwilligung für längere Zeit in Fächern eingesetzt werden, in denen sie keine Lehrbefähigung besitzt. | |||
| Jede Lehrkraft hat das Recht, in allen Klassenstufen eingesetzt zu werden. |
| 10 |
DO § 4
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Allgemeine Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer nach Lehrerdienstordnung. Was trifft zu? | Lösung |
|---|---|---|---|
| Zum Unterricht in Fächern, in denen die Lehrkraft keine Lehrbefähigung besitzt, kann sie auch für längere Zeit durch die Schulaufsicht herangezogen werden. | |||
| Zum Unterricht in Fächern, in denen die Lehrkraft keine Lehrbefähigung besitzt, kann sie für längere Zeit nur mit ihrer Einwilligung herangezogen werden. | X | ||
| Zum Unterricht in Fächern, in denen die Lehrkraft keine Lehrbefähigung besitzt, kann sie für längere Zeit nur in der Klasse eingesetzt werden, in der sie auch Klassenlehrer ist. | |||
| Zum Unterricht in Fächern, in denen die Lehrkraft keine Lehrbefähigung besitzt, kann sie maximal für ein Jahr ohne Einwilligung herangezogen werden. | |||
| Zum Unterricht in Fächern, in denen die Lehrkraft keine Lehrbefähigung besitzt, kann sie erst dann eingesetzt werden, wenn sie über ausreichende Unterrichtserfahrung verfügt. |