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                            Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten in in allgemein bildenden Schulen vom 20. Dezember 2018
                             geändert 26.10.2020  | 
                        Der Diagnose der Schülerleistungen dienen Vergleichsarbeiten. Welche Aussagen sind richtig? | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Vergleichsarbeiten können eine Klassenarbeit ersetzen. | X | ||
| Vergleichsarbeiten werden vor der Erteilung der Halbjahreszeugnisse geschrieben. | |||
| Vergleichsarbeiten sind zu benoten. | |||
| Die Aufgaben der Vergleichsarbeiten werden den Schulen zur Verfügung gestellt. | X | ||
| Der Bewertungsmaßstab für die Vergleichsarbeiten wird von der Schulkonferenz festgelegt. | 
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                            GrVO § 1
                             
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                        Über die Aufnahme in die Grundschule und die Zuweisung zu einer Lerngruppe... | Lösung | 
|---|---|---|---|
| ...entscheidet das Schulamt. | |||
| ...entscheidet der Schulträger. | |||
| ...entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter. | X | ||
| ...entscheidet die Schulkonferenz. | |||
| ...ist das Alter des Kindes entscheidend. | 
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                            GrVO
                             geändert 20.09.2022  | 
                        Die Landesverordnung über Grundschulen regelt in § 6 die Leistungsbewertung. Überprüfen Sie folgende Aussagen! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| In der Jahrgangsstufe 4 werden Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt. | |||
| Auf Beschluss der Schulkonferenz können in den Jahrgangsstufen 3 und 4 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz teilt werden. | X | ||
| In den jahrgangsstufen 3 und 4 werden Notenzeugnisse erteilt oder auf Beschluss der Schulkonferenz Berichtszeugnisse. | X | ||
| Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Eltern in ein anderes Bundesland umziehen, wird in dem Fall, dass die Schulkonferenz Berichtszeugnisse beschlossen hat, zusätzlich ein Notenzeugnis ausgestellt. | X | ||
| Defizite in der Lern- und Leistungsentwicklung werden in der Eingangsphase nicht in den zusammenfassenden Bericht aufgenommen, weil dieses dem Prinzip der individuellen Entwicklung widerspräche. | 
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                            SchulG § 41
                             geändert 20.09.2022  | 
                        Das Schulgesetz regelt in § 41 Grundsätze der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit in der Grundschule. Welche Aussagen sind richtig? | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit; der Besuch kann entsprechend der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein bis drei Schuljahre dauern. | X | ||
| Durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ist die für die Schülerin oder den Schüler geeignete weiterführende allgemeinbildende Schulart zu ermitteln. | |||
| Die unterschiedliche Lernentwicklung der Kinder ist Grundlage für eine individuelle Förderung. | X | ||
| Der Besuch der Eingangsphase kann entsprechend der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein bis drei Schuljahre dauern. | X | ||
| Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. | X | 
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                            GrVO § 6
                             geändert 20.09.2022  | 
                        Die Landesverordnung über Grundschulen regelt in § 6 die Leistungsbewertung. Überprüfen Sie folgende Aussagen! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die Lernentwicklung und den Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers. | X | ||
| Auf Beschluss der Lehrerkonferenz können in der Jahrgangsstufe 3 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt werden. | |||
| In der Eingangsphase kann aus pädagogischen Erwägungen auf die Beurteilung des fachlichen Leistungsstandes verzichtet werden. | |||
| Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Eltern in ein anderes Bundesland umziehen, wird zusätzlich ein Notenzeugnis ausgestellt, wenn auf Schulkonferenzbeschluss hin Berichtszeugnisse erteilt wurden. | X | ||
| In der Jahrgangsstufe 4 müssen Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt. | 
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                            GrVO
                             geändert 20.09.2022  | 
                        § 4 der Landesverordnung über Grundschulen regelt das Aufsteigen nach Klassenstufen. Überprüfen Sie folgende Aussagen! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Schülerinnen und Schüler steigen zum Ende des Schuljahres innerhalb der Eingangsphase sowie sodann jeweils in die Jahrgangsstufen 3 und 4 ohne Versetzungsbeschluss auf. | X | ||
| Über den Antrag auf Wiederholen der Klassenstufe 3 oder 4 entscheidet die Klassenkonferenz. | X | ||
| Die Entscheidung über den Antrag auf Wiederholen der Jahrgangsstufe 3 oder 4 setzt voraus, dass die im Lernplan vorgesehenen Fördermaßnahmen erfolglos geblieben sind und es ausgeschlossen erscheint, dass die Schülerin oder der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann. | |||
| Ist zu erwarten, dass eine Schülerin oder ein Schüler für ein erfolgreiches Durchlaufen der Eingangsphase drei Schuljahre benötigt, sind die Eltern spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 1 darüber zu informieren. | |||
| Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 3 oder 4 wird auf die Höchstdauer der Schulbesuchszeit nach § 18 Abs. 2 SchulG angerechnet. | X | 
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                            ZVO
                             geändert 02.10.2014  | 
                        Überprüfen Sie folgende Aussagen zur Erteilung von Notenzeugnissen! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Noten werden von der Lehrkraft erteilt, die die Schülerin oder den Schüler zuletzt unterrichtet hat. | X | ||
| In Grundschulzeugnissen sind die Noten in den Fächern zu erläutern. | |||
| Unterbleibt in Halbjahreszeugnissen der Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, ist die Schülerin oder der Schüler unabhängig von ihren oder seinen Leistungen zu versetzen. | |||
| Die Noten für die Fächer, die nur während des ersten Schulhalbjahres erteilt worden sind, werden in das Zeugnis am Schuljahresende übernommen. | X | ||
| Auf außerhalb der Schule erworbene Zertifikate oder andere Leistungsnachweise können auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers hingewiesen werden. | X | 
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                            GrVO § 7, 8
                             geändert 20.09.2022  | 
                        Am Ende der Jahrgangsstufe 4 wechseln die Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule. Überprüfen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Schule unterrichtet zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen. | X | ||
| Die Eltern melden ihr Kind unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses und gegebenenfalls des Lernplans bei einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule an. | |||
| Mit dem Zeugnis zum 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Schulübergangsempfehlung zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. | X | ||
| Die Eltern entscheiden im Rahmen der Schulwahl gemäß § 24 Absatz 1 SchulG darüber, welche Schule ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll. | X | ||
| Die Anmeldung an einem Gymnasium ist für ein Kind, das in der Grundschule unterdurchschnittliche Leistungen gezeigt hat, nicht möglich. | 
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                            GrVO § 7, 8
                             
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                        Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur Wahl der weiterführenden allgemein bildenden Schulen an! | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Schule unterrichtet zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in den weiterführenden Schulen. | X | ||
| Lehrkräfte beraten die Eltern über die weitere schulische Laufbahn ihres Kindes in einem individuellen Gespräch. | X | ||
| Die Lehrkräfte der Grundschule informieren auf einer Elternversammlung über Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen. | |||
| Die Schulartempfehlung stützt sich auf einen Entwicklungsbericht. | |||
| Die weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht verpflichtet, den Eltern eine individuelle Beratung zu ermöglichen. | 
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                            GemVO § 3
                             
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                        Wie ist eine Gemeinschaftsschule aufgebaut? | Lösung | 
|---|---|---|---|
| Die Gemeinschaftsschule umfasst die vier Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. | |||
| Die Gemeinschaftsschule umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. | X | ||
| Sie kann eine Oberstufe führen. | X | ||
| Sie kann mit einer Grundschule organisatorisch verbunden sein. | X | ||
| Sie kann ein Regionales Berufsbildungszentrum führen. |