Vollständige Listen und Lösungen - BBS
1 Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen § 15 (BSPrüfVO)

geändert 05.03.2017

Welche Bestimmungen gelten gemäß § 15 Prüfungsverordnung berufsbildene Schulen für die Beurteilung von schriftlichen Prüfungsarbeiten? Lösung
Jede schriftliche Arbeit wird von der Lehrkraft benotet, die im Schulhalbjahr die Klasse unterrichtet hat. X
Jede schriftliche Arbeit wird von einer anderen fachkundigen Lehrkraft ein weiteres Mal durchgesehen und benotet.
Wird eine Arbeit mit "mangelhaft" oder "ungenügend" benotet, hat eine weitere fachkundige Lehrkraft die Arbeit zu bewerten. X
Stimmen die Benotungen (nach Zweitkorrektur) nicht überein, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Stimmen die Benotungen (nach Zweitkorrektur) nicht überein, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Heranziehung einer weiteren fachkundigen Lehrkraft. X
2 Schulgesetz § 24 Abs. 4

Ein junger Mann (19 Jahre alt) beginnt die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker. Der Ausbildungsbetrieb befindet sich in Bad Oldesloe (Kreis Stormarn). Der Auszubildende wohnt in Lübeck und möchte aus verkehrstechnischen Gründen die Fachklasse in Lübeck besuchen. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an! Lösung
Die Eltern des Auszubildenden müssen bei der zuständigen Berufsschule in Lübeck einen Antrag auf Beschulung stellen.
Der Auszubildende ist grundsätzlich in dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt berufsschulpflichtig, in dessen bzw. deren Gebiet seine Ausbildungsstätte liegt. X
Für den Auszubildenden besteht gemäß Schulgesetz freie Schulwahl, so dass er selbst den Beschulungsort bestimmen kann.
Der Auszubildende kann mit Zustimmung seines Ausbildungsbetriebes die gewünschte Schule in Lübeck besuchen, sofern diese über einen freien Schulplatz in der entsprechenden Fachklasse verfügt. X
Eine Beschulung an einer anderen als der zuständigen Berufsschule ist grundsätzlich nicht möglich.
3 Berufsschulverordnung § 7 Abs. 1 und 2

geändert 03.10.2016

Ein junger Mann verlässt mit 16 Jahren die Gemeinschaftsschule ohne Abschluss. Sein Ziel ist es, einen dem Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erwerben. Wo bzw. wie kann er diesen Abschluss erreichen? Lösung
In der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH), wenn an dem Unterricht zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses gemäß Stundentafel teilgenommen wurde und in den Fächern und Lernbereichen dieses Unterrichts die nach § 7 (2) BSVO rechtlich notwendigen Endnoten erzielt wurden. X
In der einjährigen Berufsfachschule
In einer berufsvorbereitenden Maßnahme, wenn an dem Unterricht zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses gemäß Stundentafel teilgenommen wurde und in den Fächern und Lernbereichen dieses Unterrichts die nach § 7 (2) BSVO rechtlich notwendigen Endnoten erzielt wurden. X
Mit dem Berufsschulabschlusszeugnis nach einer betrieblichen Ausbildung X
Im Berufsgrundbildungsjahr mit Ausbildungszusage X
4 Schulgesetz § 23 und Berufsschulverordnung § 1+2

geändert 03.10.2016

Ein Schüler beginnt mit gerade 16 Jahren eine Ausbildung als Verkäufer und bricht diese nach 13 Monaten ab, um sich einen Ausbildungsplatz in einem handwerklichen Beruf zu suchen. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an! Lösung
Es besteht keine Berufsschulpflicht mehr, weil die Berufsschule länger als 12 Monate besucht worden ist.
Der Schüler kann die Fachklasse bis zum Ende der zweijährigen Ausbildung weiterhin besuchen.
Der Schüler bleibt berufsschulpflichtig und wird einer Klasse in der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) zugeordnet. X
Der Schüler wird bis zum Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages von der Berufsschule beurlaubt.
Der Schüler wird bis zum Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages im Berufsgrundbildungsjahr Technik beschult.
5 Berufsschulverordnung § 2 Abs. 3 und Schulgesetz § 24 Abs. 4

Eine junge Frau möchte Tischlerin werden. Gemäß Vereinbarung zwischen der im Kreis ansässigen Tischlerinnung und der Berufsschule ist an Stelle des ersten Ausbildungsjahres ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vorgesehen. Die junge Frau … Lösung
... kann wunschgemäß einen Antrag auf Aufnahme im BGJ (Tischler) stellen und hat ein Jahr lang Zeit, sich eine Ausbildungsstelle zu suchen.
... kann nur in das BGJ aufgenommen werden, wenn mit dem Aufnahmeantrag die betriebliche Zusage für eine Fortsetzung der Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr vorgelegt wird. X
...kann im Rahmen verfügbarer Schulplätze bei Interesse an dem Beruf zusätzlich in das BGJ (Tischler) aufgenommen werden.
... kann auch ohne BGJ-Besuch eine dreijährige Tischlerausbildung absolvieren, da sie für das erste Jahr vom Unterricht in der Berufsschule beurlaubt werden kann.
... kann einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb im Nachbarkreis abschließen und die Fachklasse der dort zuständigen Berufsschule besuchen. X
6 §7 Zeugnisverordnung sowie § 6 Berufsschulverordnung

geändert 14.09.2012

Der Eintrag von Unterrichtsversäumnissen in Zeugnissen der Berufsschule ist in der schleswig-holsteinischen Zeugnisverordnung in Verbindung mit der Berufsschulordnung geregelt. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an! Lösung
In Abschluss- und Abgangszeugnissen sind keine Unterrichtsversäumnisse einzutragen. X
In allen Zeugnissen werden keine Unterrichtsversäumnisse eingetragen.
In Halbjahreszeugnissen werden nur die Unterrichtsversäumnisse aus persönlichen Gründen eingetragen; die Fehlzeiten aus betrieblichen Gründen kennt der Ausbildungsbetrieb ohnehin.
In den Halbjahreszeugnissen von Auszubildenden sind Fehlzeiten getrennt nach persönlichen und betrieblichen Gründen einzutragen. X
Für den Blockunterricht an der Berufsschule werden Zeugnisse erteilt, die die Unterrichtsversäumnisse nicht ausweisen.
7 Schulgesetz § 23

geändert 02.10.2014

Wann beginnt gemäß § 23 Schulgesetz für Minderjährige die Berufsschulpflicht? Lösung
Mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums vor Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht. X
Mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule nach der zehnten Jahrgangsstufe. X
Mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule und Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. X
Mit dem Verlassen einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder eines Förderzentrums, wenn das Ziel des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses bzw. Förderschulabschlusses innerhalb von 9 Jahren nicht mehr erreicht werden kann.
8 Schulgesetz § 23

Wann werden Volljährige gemäß § 23 Schulgesetz berufsschulpflichtig? Lösung
Mit Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis für einen anerkannten Ausbildungsberuf. X
Wenn nach einer ersten betrieblichen Ausbildung eine zweite Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen wird. X
Wenn nach einer ersten betrieblichen Ausbildung eine zweite Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Rahmen eines Umschulungsverhältnisses aufgenommen wird.
Wenn nach Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule ein Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf begonnen wird. X
Wenn sie sich im Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn befinden.
9 Schulgesetz § 23

geändert 02.10.2014

Wie lange dauert für Minderjährige nach § 23 Schulgesetz die Berufsschulpflicht ? Lösung
Bis zum Abschluss eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses. X
Bis zum erfolgreichen Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule.
Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Während der Berufsausbildung bis zum Beginn des Schulhalbjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.
Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler volljährig wird. X
10 Schulgesetz § 23

Wann haben Minderjährige nach § 23 Schulgesetz ihre Berufsschulpflicht erfüllt? Lösung
Nach Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. X
Wenn die Berufsausbildung abgebrochen wird und wenn während der Berufsausbildung ein Jahr die Berufsschule besucht wurde.
Wenn sie eine Einrichtung des berufsbildenden Schulwesens mit Vollzeitunterricht mit einer Dauer von mindestens einem Schuljahr besucht haben. X
Wenn sie nach Feststellung der Schulaufsichtsbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet sind. X
Wenn nach Abbruch einer Ausbildung die mögliche Besuchsdauer einer Klasse (z.B. für Jugendliche ohne Ausbildung) bis zum Schulhalbjahresende unter acht Wochen liegen würde.