Vollständige Listen und Lösungen - GS
6 Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten in in allgemein bildenden Schulen vom 20. Dezember 2018

geändert 26.10.2020

Der Diagnose der Schülerleistungen dienen Vergleichsarbeiten. Welche Aussagen sind richtig? Lösung
Vergleichsarbeiten können eine Klassenarbeit ersetzen. X
Vergleichsarbeiten werden vor der Erteilung der Halbjahreszeugnisse geschrieben.
Vergleichsarbeiten sind zu benoten.
Die Aufgaben der Vergleichsarbeiten werden den Schulen zur Verfügung gestellt. X
Der Bewertungsmaßstab für die Vergleichsarbeiten wird von der Schulkonferenz festgelegt.
7 GrVO § 1

Über die Aufnahme in die Grundschule und die Zuweisung zu einer Lerngruppe... Lösung
...entscheidet das Schulamt.
...entscheidet der Schulträger.
...entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter. X
...entscheidet die Schulkonferenz.
...ist das Alter des Kindes entscheidend.
8 GrVO

geändert 20.09.2022

Die Landesverordnung über Grundschulen regelt in § 6 die Leistungsbewertung. Überprüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
In der Jahrgangsstufe 4 werden Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt.
Auf Beschluss der Schulkonferenz können in den Jahrgangsstufen 3 und 4 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz teilt werden. X
In den jahrgangsstufen 3 und 4 werden Notenzeugnisse erteilt oder auf Beschluss der Schulkonferenz Berichtszeugnisse. X
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Eltern in ein anderes Bundesland umziehen, wird in dem Fall, dass die Schulkonferenz Berichtszeugnisse beschlossen hat, zusätzlich ein Notenzeugnis ausgestellt. X
Defizite in der Lern- und Leistungsentwicklung werden in der Eingangsphase nicht in den zusammenfassenden Bericht aufgenommen, weil dieses dem Prinzip der individuellen Entwicklung widerspräche.
9 SchulG § 41

geändert 20.09.2022

Das Schulgesetz regelt in § 41 Grundsätze der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit in der Grundschule. Welche Aussagen sind richtig? Lösung
Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit; der Besuch kann entsprechend der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein bis drei Schuljahre dauern. X
Durch Beobachtung und Förderung der schulischen und persönlichen Entwicklung ist die für die Schülerin oder den Schüler geeignete weiterführende allgemeinbildende Schulart zu ermitteln.
Die unterschiedliche Lernentwicklung der Kinder ist Grundlage für eine individuelle Förderung. X
Der Besuch der Eingangsphase kann entsprechend der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein bis drei Schuljahre dauern. X
Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. X
10 GrVO § 6

geändert 20.09.2022

Die Landesverordnung über Grundschulen regelt in § 6 die Leistungsbewertung. Überprüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Zu jedem Zeugnistermin beurteilt die Klassenkonferenz die Lernentwicklung und den Leistungsstand einer Schülerin oder eines Schülers. Sie erfasst in ihrem Urteil die Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz der Schülerin oder des Schülers. X
Auf Beschluss der Lehrerkonferenz können in der Jahrgangsstufe 3 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt werden.
In der Eingangsphase kann aus pädagogischen Erwägungen auf die Beurteilung des fachlichen Leistungsstandes verzichtet werden.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4, deren Eltern in ein anderes Bundesland umziehen, wird zusätzlich ein Notenzeugnis ausgestellt, wenn auf Schulkonferenzbeschluss hin Berichtszeugnisse erteilt wurden. X
In der Jahrgangsstufe 4 müssen Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt.
11 GrVO

geändert 20.09.2022

§ 4 der Landesverordnung über Grundschulen regelt das Aufsteigen nach Klassenstufen. Überprüfen Sie folgende Aussagen! Lösung
Die Schülerinnen und Schüler steigen zum Ende des Schuljahres innerhalb der Eingangsphase sowie sodann jeweils in die Jahrgangsstufen 3 und 4 ohne Versetzungsbeschluss auf. X
Über den Antrag auf Wiederholen der Klassenstufe 3 oder 4 entscheidet die Klassenkonferenz. X
Die Entscheidung über den Antrag auf Wiederholen der Jahrgangsstufe 3 oder 4 setzt voraus, dass die im Lernplan vorgesehenen Fördermaßnahmen erfolglos geblieben sind und es ausgeschlossen erscheint, dass die Schülerin oder der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten kann.
Ist zu erwarten, dass eine Schülerin oder ein Schüler für ein erfolgreiches Durchlaufen der Eingangsphase drei Schuljahre benötigt, sind die Eltern spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 1 darüber zu informieren.
Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 3 oder 4 wird auf die Höchstdauer der Schulbesuchszeit nach § 18 Abs. 2 SchulG angerechnet. X
12 ZVO

geändert 02.10.2014

Überprüfen Sie folgende Aussagen zur Erteilung von Notenzeugnissen! Lösung
Die Noten werden von der Lehrkraft erteilt, die die Schülerin oder den Schüler zuletzt unterrichtet hat. X
In Grundschulzeugnissen sind die Noten in den Fächern zu erläutern.
Unterbleibt in Halbjahreszeugnissen der Hinweis auf die Gefährdung der Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe, ist die Schülerin oder der Schüler unabhängig von ihren oder seinen Leistungen zu versetzen.
Die Noten für die Fächer, die nur während des ersten Schulhalbjahres erteilt worden sind, werden in das Zeugnis am Schuljahresende übernommen. X
Auf außerhalb der Schule erworbene Zertifikate oder andere Leistungsnachweise können auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schülerin oder des Schülers hingewiesen werden. X
13 GrVO § 7, 8

geändert 20.09.2022

Am Ende der Jahrgangsstufe 4 wechseln die Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule. Überprüfen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit! Lösung
Die Schule unterrichtet zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen. X
Die Eltern melden ihr Kind unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses und gegebenenfalls des Lernplans bei einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule an.
Mit dem Zeugnis zum 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 4 erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Schulübergangsempfehlung zum Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule oder zum Besuch der Schularten Gemeinschaftsschule und Gymnasium. X
Die Eltern entscheiden im Rahmen der Schulwahl gemäß § 24 Absatz 1 SchulG darüber, welche Schule ihr Kind im Anschluss an die Grundschule besuchen soll. X
Die Anmeldung an einem Gymnasium ist für ein Kind, das in der Grundschule unterdurchschnittliche Leistungen gezeigt hat, nicht möglich.
14 GrVO § 7, 8

Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur Wahl der weiterführenden allgemein bildenden Schulen an! Lösung
Die Schule unterrichtet zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in den weiterführenden Schulen. X
Lehrkräfte beraten die Eltern über die weitere schulische Laufbahn ihres Kindes in einem individuellen Gespräch. X
Die Lehrkräfte der Grundschule informieren auf einer Elternversammlung über Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen der weiterführenden Schulen.
Die Schulartempfehlung stützt sich auf einen Entwicklungsbericht.
Die weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht verpflichtet, den Eltern eine individuelle Beratung zu ermöglichen.
15 GemVO § 3

Wie ist eine Gemeinschaftsschule aufgebaut? Lösung
Die Gemeinschaftsschule umfasst die vier Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I.
Die Gemeinschaftsschule umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. X
Sie kann eine Oberstufe führen. X
Sie kann mit einer Grundschule organisatorisch verbunden sein. X
Sie kann ein Regionales Berufsbildungszentrum führen.